Stand: Mai 2026 — gilt für alle Umzugsverträge mit Preiswert Umziehen, Inhaberin Carmen Hörner.
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
Trinkgelder sind nicht mit der Rechnung des Möbelspediteurs verrechenbar.
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten (z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen) fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl.
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620,00 EUR je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt (§ 451e HGB). Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig — in bar oder per gleichwertigem Zahlungsmittel.
Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste sind auf der Empfangsbescheinigung zu vermerken oder spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden.
Zählt zum Umzugsgut gefährliches Gut (z. B. Benzin, Öle, ätzende Flüssigkeiten), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Würzburg, soweit gesetzlich zulässig.
Der angebotene Bestpreis basiert auf den vom Absender gemachten Angaben zum Umzug (Räume, Quadratmeter, Etage, Aufzug, Strecke, gewünschte Nebenleistungen). Jede Position ist im Angebot einzeln aufgeführt – Sie sehen jede Stunde, jeden Karton und jeden Kilometer. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse am Umzugstag erheblich von diesen Angaben ab (z. B. deutlich höheres Volumen, zusätzliche Etagen, längere Laufwege oder zusätzliche Sondergüter), informieren wir den Absender vor Beginn der zusätzlichen Arbeiten. Mehrleistungen werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Absender erbracht und auf Basis der im ursprünglichen Angebot ausgewiesenen Stunden- bzw. Stücksätze abgerechnet.